Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen die Grundsteuer zu reformieren.

Bisher wird die Grundsteuer wird auf Grundlage von Werten aus dem Jahr 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) erhoben. Da sich seitdem die Preise lageabhängig unterschiedlich entwickelt haben, sei die steuerliche Gleichbehandlung nicht mehr gewährleistet. Der Bundesfinanzhof hatte vor Jahren eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst. Die Grundsteuer liegt dem Bundesverfassungsgericht seit längerem zur Prüfung vor.

Handlungsdruck

Wenn die Politik jetzt nicht handele, drohe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, betonte Hessens Finanzminister Schäfer. Dann könne eine Übergangsfrist von höchstens drei Jahren zu erwarten. Man brauche für die Umstellung jedoch mindestens zehn Jahre.

Politik verspricht „keine Mehrbelastung“

Die Politik verspricht, dass die Reform nicht zu Mehrbelastungen durch die Hintertür führen wird.

Auch aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes sei keine Kostenexplosion bei der Grundsteuer zu erwarten. Der Landkreistag verwies auf den Reformdruck sowie mangelnde konsensfähige Alternativen. Er warnte vor der falschen Erwartung, die Reform könne für jeden Bürger belastungsneutral sein. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen ließen sich die meisten der politisch nicht gewollten Belastungssituationen korrigieren und entschärfen.

Unglaubwürdige Versprechen

Da sich der Prozess über zehn Jahre hinziehen soll, wird von den heutigen Volkszertretern keiner mehr im Amt sein und sich auch keiner an solche Aussagen erinnern.

Auch Bund der Steuerzahler meldet Zweifel an: „Meine Sorge ist, dass uns eine aufkommensneutrale Reform versprochen wird und wir am Ende flächendeckende Steuererhöhungen sehen werden“, sagte Präsident Reiner Holznagel.

Alle Haushalte betroffen

Die Mieter bleiben davon nicht verschont. Diese Steuer trifft am Schluss jeden einzelnen Haushalt: den Eigentümer, der seine Immobilie selbst nutzt, genau so wie den Mieter. Die Grundsteuer ist, gemäß der Betriebskostenverordnung, eine auf die Mieter umlagefähige Betriebskostenart. Mieter und Eigentümer werden von den schier endlos steigenden Nebenkosten bis zur Leistungsgrenze belastet. Es ist an der Zeit, dass Mieter und Vermieter ihr Kriegsbeil begraben und gemeinsam ihre Aufmerksamkeit auf jene lenken, die sich ins Fäustchen  darüber lachen, dass bundesweit jährlich über 170.000 Gerichtsverfahren wegen Mietrechtsstreitigkeiten abgewickelt werden.

Denjenigen, die die Kosten verursachen und die immer weiter an der Preisschraube drehen, kann nichts Besseres passieren, als endloser Streit zwischen Mietern und Vermietern. Die Betroffenen sind so mit sich selbst beschäftigt, dass die Wurzel des Problems gar nicht ausgerissen werden kann. In aller Deutlichkeit sieht man auch hier, wie wirkungsvoll die Spaltung der Gesellschaft ist und wie wunderbar sie dem eigenen Machterhalt dient. (Quelle: Betriebskosten, die zweite Miete, Thomas Trepnau).

Kritik aus der Immobilienwirtschaft

"Die Folgen der vorliegenden Grundsteuerreform für den Steuerzahler gleichen einer Black Box“, kritisiert jedoch der BID-Vorsitzende Andreas Ibel den Gesetzentwurf von Niedersachsen und Hessen. Dieser wurde im Auftrag der Länder am 23. September 2016 in den Bundesrat eingebracht und beraten. „Bislang wurden keine Berechnungen zu den Auswirkungen der neuen Bemessungsgrundlage, dem sogenannten Kostenwert, vorgelegt oder in Aussicht gestellt“, so Ibel. „Dabei besteht die Gefahr, dass viele Steuerzahler künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.“ Das gelte umso mehr, weil der Kostenwert auf permanent steigende Preisindizes wie Baulandpreise und Baukosten Bezug nehme: Damit würde der Grundsteuer ein permanenter, hochgradig dynamischer Erhöhungsmechanismus eingebaut.

„Vor allem aber lassen uns die ständigen Anhebungen der Grundsteuer-Hebesätze in vielen Kommunen befürchten, dass diese die anstehende Gesetzesreform für Steuererhöhungen nutzen könnten. Die von den Ländern angekündigte Aufkommensneutralität ist also in keiner Weise gewährleistet“, resümiert der BID-Vorsitzende.

Alternative Wertberechnung

Für das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) ist die Neubewertung von Millionen von Grundstücken zu kompliziert. Außerdem befürchtet das Institut dadurch die Verhinderung von Neubauten. Denn über Jahre wäre unklar, welche Steuern anfallen - Gift für die Pläne von Investoren, meint das Institut. „Das ist eine investitionsfeindliche Politik und ein fatales Signal für den Wohnungsmarkt“, sagt IW-Ökonom Thilo Schaefer. Stattdessen schlägt das IW vor, die Grundsteuer als reine Bodensteuer, d.h. ohne Gebäude, zu konzipieren. Damit könnte das Bauen attraktiv bleiben und die angespannte Situation auf den Wohnmärkten in den Großstädten und Ballungszentren entlasten.

Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Durch die Reform soll unterm Strich nicht mehr Geld eingenommen werden. Es wird nach Darstellung der Länder aber zu Veränderungen kommen, wenn Grundstücke nach Jahrzehnten erstmals bewertet werden.

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